Mitarbeitereinbindung Datenschutzmanagement
by Martin Pscheidl • 14. Mai 2013 • Datenschutzmanagement
Die Mitarbeitereinbindung ist wesentliches Standbein des betrieblichen Datenschutzmangement.
Mitarbeiterdatenschutz
Der datenschutzkonforme Umgang mit den Personaldaten hat seitens Mitarbeiter, Betriebsräten und Geschäftsführung einen gleichermaßen hohen Stellenwert. Dabei sind die zu berücksichtigenden rechtlichen Rahmenbedingungen sehr komplex. Diese ergeben sich aus einer Vielzahl allgemeiner und bereichsspezifischer Gesetze, sowie ggf. aus unternehmenseigenen Betriebsvereinbarungen oder internen Durchführungsanordnungen.
Technische Systeme
Neben der rechtskonformen Verwaltung und Archivierung von Personalakten sind insbesondere informationsverarbeitende Systeme relevant, mit denen Mitarbeiterdaten gespeichert und verarbeitet werden. Hierzu zählen vor allem Personalverwaltungssysteme, Lohn- und Gehaltsabrechnungssysteme, Zeiterfassungssysteme und Leistungsmanagement Systeme.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) als Vermittler
Die besondere datenschutzrechtliche Herausforderung bei der Anwendung dieser IT Systeme liegt darin, einerseits die gesetzlich vorgegebenen Schutzstandards hinsichtlich der enthaltenen Mitarbeiterdaten zu erfüllen, und dabei andererseits die betriebswirtschaftlich optimale Nutzung der Systeme zu ermöglichen.
Mit Hilfe ganzheitlicher Datenschutzkonzepte können diese Ziele in aller Regel erreicht werden. Der DSB hat dabei nicht selten die Vermittlungsfunktion zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Es gilt die beste Lösung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter herbeizuführen.
Die Erfahrung zählt
Dank der langjährigen Betreuung zahlreicher Unternehmen konnten wir wertvolle Erfahrungen und einfach realisierbare Konzepte sammeln, von denen Ihr Unternehmen nun profitieren kann. Mit pragmatischen Maßnahmen verfolgen wir im Interesse unserer Kunden konsequent ein rechtskonformes und zugleich schlankes Konzept zum Datenschutzmanagement.